Haftungs-
ausschlusserklärung
Die Teilnahme an Biererlebnissen (z. B. Besichtigungen, Verkostungen oder Veranstaltungen) innerhalb der Räumlichkeiten der Bergmann Brauerei erfolgt ausschließlich unter Anerkennung der folgenden Bedingungen:
Teilnahme & Eigenverantwortung
- Das Betreten der Produktions- und Veranstaltungsbereiche erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
- Der Aufenthalt ist nur in den freigegebenen Bereichen, in geschlossenen Gruppen sowie in Begleitung von Mitarbeitenden der Bergmann Brauerei erlaubt.
- Festes Schuhwerk sowie angemessene Kleidung werden empfohlen.
Sicherheitshinweise
- Typische betriebliche Einrichtungen wie Treppen, Leitungen, Verrohrungen, Gerätschaften und mögliche Stolperkanten sind zu beachten.
- Den Hinweisschildern sowie sämtlichen mündlichen Anweisungen des Personals sind unbedingt Folge zu leisten.
- Die Teilnahme ist nicht gestattet, wenn eine Person unter Einfluss von Alkohol (außer im Rahmen der vorgesehenen Verkostungen), Drogen oder stark wirkenden Medikamenten steht.
Haftung
- Die Teilnahme erfolgt uneingeschränkt auf eigene Gefahr.
- Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sach- oder Vermögensschäden übernimmt die Bergmann Brauerei keine Haftung.
- Die gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Altersbeschränkung
- An Bierverkostungen dürfen nur Personen teilnehmen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für Alkoholkonsum erreicht haben.
- Für reine Besichtigungen ohne Verkostung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Foto- und Filmaufnahmen
- Fotografieren und Filmen für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist gestattet.
- Kommerzielle Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Bergmann Brauerei.
Vielen Dank für deine Beachtung!