Haftungs-
ausschlusserklärung

Die Teilnahme an Biererlebnissen (z. B. Besichtigungen, Verkostungen oder Veranstaltungen) innerhalb der Räumlichkeiten der Bergmann Brauerei erfolgt ausschließlich unter Anerkennung der folgenden Bedingungen:

 

Teilnahme & Eigenverantwortung

  • Das Betreten der Produktions- und Veranstaltungsbereiche erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  • Der Aufenthalt ist nur in den freigegebenen Bereichen, in geschlossenen Gruppen sowie in Begleitung von Mitarbeitenden der Bergmann Brauerei erlaubt.
  • Festes Schuhwerk sowie angemessene Kleidung werden empfohlen.

 

Sicherheitshinweise

  • Typische betriebliche Einrichtungen wie Treppen, Leitungen, Verrohrungen, Gerätschaften und mögliche Stolperkanten sind zu beachten.
  • Den Hinweisschildern sowie sämtlichen mündlichen Anweisungen des Personals sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Teilnahme ist nicht gestattet, wenn eine Person unter Einfluss von Alkohol (außer im Rahmen der vorgesehenen Verkostungen), Drogen oder stark wirkenden Medikamenten steht.

 

Haftung

  • Die Teilnahme erfolgt uneingeschränkt auf eigene Gefahr.
  • Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sach- oder Vermögensschäden übernimmt die Bergmann Brauerei keine Haftung.
  • Die gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

 

Altersbeschränkung

  • An Bierverkostungen dürfen nur Personen teilnehmen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für Alkoholkonsum erreicht haben.
  • Für reine Besichtigungen ohne Verkostung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.

 

Foto- und Filmaufnahmen

  • Fotografieren und Filmen für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist gestattet.
  • Kommerzielle Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Bergmann Brauerei.

 

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